Das Familienrecht ist Teil des Zivilrechts und beschäftigt sich mit allen rechtlichen Belangen innerhalb von ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Teilgebiete sind das Kindschaftsrecht, die Vormundschaft und die rechtliche Betreuung.
Den Schwerpunkt des Familienrechts stellen die rechtlichen Beziehungen zwischen Ehegatten und Lebenspartnern, aber auch die der Eltern zu ihren Kindern dar.
Das Kindschaftsrecht als Teil des Familienrechts enthält u.a. Bestimmungen über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern, Sorge- und Umgangsrecht, Kindesunterhalt.
Schwerpunktübersicht - Fachanwältin für Familienrecht
Trennung
Scheidung
Versorgungsausgleich
Sorgerecht
Umgangsrecht
Ehewohnung
Trennungsunterhalt
Nachehelicher Unterhalt
Gewaltschutzverfahren
Zugewinn
Kindesunterhalt
Vaterschaftsfeststellung